Der August ist der unterschätzte Monat für die Heizungsplanung
Während die meisten Gartenbesitzer im August noch mit Bewässerung und Ernte beschäftigt sind, liegt genau jetzt der klügste Zeitpunkt, um sich um etwas ganz anderes zu kümmern: die Heizung. Wer im Oktober oder November feststellt, dass der alte Öl- oder Gaskessel den Winter nicht mehr zuverlässig übersteht, gerät automatisch in Zeitdruck – Handwerksbetriebe sind ab September ausgebucht, und wer dann noch einen Fördermittelantrag stellen möchte, verliert wertvolle Wochen. Der Spätsommer bietet dagegen freie Kapazitäten bei den Heizungsbauern und genug Zeit, um Förderanträge in Ruhe zu bearbeiten, bevor die Heizsaison beginnt.
Hinzu kommt ein rechtlicher Grund, der viele Eigentümer noch gar nicht auf dem Schirm haben. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt, verpflichtet neu eingebaute Heizungen ab einem bestimmten Stichtag dazu, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern greift diese Pflicht bereits ab dem 30. Juni 2026, sofern die kommunale Wärmeplanung bis dahin vorliegt – für kleinere Kommunen gilt die Frist erst 2028. Wer also in einer größeren Stadt wohnt und ohnehin plant, den alten Kessel in den nächsten Jahren zu ersetzen, sollte genau jetzt prüfen, ob eine vorgezogene Sanierung finanziell klüger ist als ein späterer Zwangswechsel unter Zeitdruck.
Wann sich der Kesseltausch wirklich lohnt
Nicht jede alte Heizung muss sofort raus, und pauschale Panikmache hilft niemandem. Als grobe Faustregel gilt: Gas- und Ölkessel, die älter als 20 bis 25 Jahre sind, arbeiten deutlich ineffizienter als moderne Brennwertgeräte oder Wärmepumpen, und die Ersatzteilversorgung wird mit jedem Jahr schwieriger. Ein Blick auf das Typenschild lohnt sich – steht dort ein Baujahr vor 2001, sollten Sie einen Fachbetrieb konsultieren, unabhängig davon, ob die Heizung aktuell noch funktioniert.
Wärmepumpen sind für gut gedämmte Häuser mit Fußbodenheizung oder großflächigen Heizkörpern die wirtschaftlichste Wahl, und Hersteller wie Vaillant, Viessmann und Bosch bieten mittlerweile Luft-Wasser-Wärmepumpen an, die auch in Bestandsgebäuden mit klassischen Heizkörpern funktionieren, sofern die Vorlauftemperatur nicht zu hoch angesetzt werden muss. Für schlecht gedämmte Altbauten ohne Sanierungsfahrplan kann eine reine Wärmepumpenlösung dagegen ineffizient werden – hier lohnt sich oft eine Kombination aus Dämmmaßnahmen und Heizungstausch, statt die Wärmepumpe isoliert zu betrachten. Genau das ist der Punkt, an dem viele Eigentümer ihre Erwartungen korrigieren müssen: Eine Wärmepumpe ersetzt keinen fehlenden Dämmstandard, sie verstärkt dessen Schwächen sogar, wenn die Gebäudehülle nicht mitzieht.
Was, wenn die Wärmepumpe im Altbau nicht passt?
Für genau diesen Fall gibt es Alternativen, die im öffentlichen Diskurs oft untergehen. Eine Biomasseheizung mit Pellets erfüllt die 65-Prozent-Vorgabe ebenfalls und kommt ohne aufwendige Dämmmaßnahmen aus, verursacht aber höhere Wartungskosten durch die Ascheentsorgung. Hybridlösungen – eine kleine Wärmepumpe kombiniert mit einem Gas-Brennwertkessel als Spitzenlastabdeckung an den kältesten Tagen – erfüllen die gesetzliche Vorgabe rechnerisch ebenfalls, sofern der erneuerbare Anteil im Jahresverlauf nachgewiesen wird, und Buderus sowie Wolf bieten solche Hybridgeräte inzwischen als vorkonfigurierte Pakete an.
Förderung: Was Sie 2026 tatsächlich bekommen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, deckt über BAFA und KfW gemeinsam bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ab, allerdings nur in Kombination mehrerer Boni. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent für alle Antragsteller, unabhängig vom Einkommen. Hinzu kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von aktuell 20 Prozent für alle, die eine funktionstüchtige fossile Heizung frühzeitig austauschen – dieser Bonus sinkt jedoch stufenweise ab 2029 und ist deshalb ein weiterer guter Grund, jetzt zu handeln statt abzuwarten. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 Prozent.
Förderfähig sind maximal 30.000 Euro Investitionskosten pro Wohneinheit im Bestandsbau. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein durchschnittliches Einfamilienhaus, die je nach Hersteller und Installationsaufwand zwischen 20.000 und 35.000 Euro kostet, macht der maximale Fördersatz von 70 Prozent auf die förderfähigen 30.000 Euro einen Unterschied von bis zu 21.000 Euro – ein Betrag, der die Entscheidung für viele Haushalte überhaupt erst wirtschaftlich macht. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vertragsschluss mit dem Heizungsbauer gestellt werden, nicht danach. Wer zuerst bestellt und dann erst den Antrag einreicht, verliert die Förderung unwiederbringlich.
Was die Betriebskosten langfristig unterscheidet
Neben der Anschaffung lohnt sich ein nüchterner Blick auf die laufenden Kosten, denn hier liegt der eigentliche wirtschaftliche Vorteil der Wärmepumpe. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche verbraucht mit einer modernen Gasheizung je nach Dämmstandard zwischen 15.000 und 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr, was bei aktuellen Gaspreisen von rund 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde auf jährliche Heizkosten von etwa 1.800 bis 2.400 Euro hinausläuft. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 – also drei bis vier Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom – benötigt für dieselbe Wärmemenge deutlich weniger Energie, liegt aber wegen der höheren Strompreise oft nur bei 30 bis 40 Prozent niedrigeren Jahreskosten, nicht bei der Halbierung, die mancher Werbeprospekt suggeriert.
Der Fehler, den fast jeder macht
Fördermittel zuerst beantragen, dann erst den Handwerksvertrag unterschreiben – klingt simpel, wird aber ständig verwechselt, weil viele Eigentümer davon ausgehen, dass die Reihenfolge wie bei anderen Förderprogrammen keine Rolle spielt.
Was viele beim Steuerabzug falsch verstehen
Ein häufiges Missverständnis betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz, der es erlaubt, 20 Prozent der reinen Lohnkosten – nicht der Materialkosten – bis maximal 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Das Problem: Diese Regelung lässt sich nicht mit der BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren. Wer den Kesseltausch bereits über die BEG-Förderung bezuschusst bekommt, kann für exakt diese Rechnung keinen zusätzlichen Steuerabzug nach Paragraf 35a geltend machen. Für separate Handwerkerleistungen, etwa die jährliche Wartung oder den Einbau neuer Heizkörper in einem anderen Jahr, bleibt der Steuerabzug dagegen weiterhin möglich.
Zusätzlich zur BAFA-Förderung bietet die KfW einen Ergänzungskredit mit vergünstigtem Zinssatz an, der die nicht geförderten Restkosten der Investition abdeckt – sinnvoll für Eigentümer, die die Anschaffungskosten nicht vollständig aus Rücklagen finanzieren möchten. Der Kredit läuft unabhängig vom BAFA-Zuschuss und muss separat bei der KfW beantragt werden, üblicherweise über die Hausbank. Wichtig dabei: Der Kreditantrag sollte ebenfalls vor Auftragsvergabe gestellt werden, auch wenn die formalen Fristen hier etwas großzügiger ausgelegt werden als beim Zuschussverfahren.
So gehen Sie jetzt konkret vor
Beauftragen Sie zunächst einen Energieberater oder direkt einen zertifizierten Heizungsbaubetrieb mit einer Vor-Ort-Analyse – viele Betriebe bieten diese im Spätsommer noch kurzfristig an, weil die Terminlage entspannter ist als im Herbst. Klären Sie parallel bei Ihrer Kommune, ob bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, denn davon hängt ab, ob die 65-Prozent-Pflicht für Sie schon 2026 oder erst später greift. Stellen Sie den BAFA-Förderantrag, sobald ein konkretes Angebot vorliegt, aber bevor Sie unterschreiben.
- Vaillant, Viessmann und Bosch bieten für Bestandsgebäude Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Vorlauftemperaturen bis 70 Grad an, die auch mit klassischen Heizkörpern funktionieren – fragen Sie gezielt nach diesem Modelltyp, wenn eine Fußbodenheizung fehlt
- Der jährliche Schornsteinfeger-Check kostet je nach Bundesland zwischen 80 und 150 Euro und ist bei Öl- und Gasheizungen ohnehin Pflicht – nutzen Sie diesen Termin, um direkt eine ehrliche Einschätzung zum Zustand des Kessels zu bekommen
- Und ganz praktisch: Fragen Sie mindestens zwei Angebote unabhängiger Betriebe an, denn die Preisspanne für dieselbe Wärmepumpe kann je nach Installationsaufwand und Region um mehrere Tausend Euro variieren
Eine neue Heizung ist keine Anschaffung, die man in vier Wochen entscheidet, und genau deshalb lohnt sich der August. Die Handwerksbetriebe haben noch Termine frei, die Förderbedingungen sind bekannt, und Sie vermeiden den Novemberstress, in dem tausende andere Eigentümer plötzlich alle gleichzeitig ihren Kessel austauschen wollen, weil der erste Kälteeinbruch sie kalt erwischt hat.